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Archive für 5.2.2010
Polizisten überfahren entlaufenden Hund. Deutscher Tierschutzbund prüft Anzeige
5.2.2010 von admin.
02.02.2010
Schleswig-Holsteinische Polizei in Rambolaune: Deutscher Tierschutzbund prüft Anzeige
Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert das Vorgehen der schleswig-holsteinischen Polizei: Weil er auf der Autobahn umherirrte, und die Beamten offenbar nicht in der Lage waren, eine angemessene Lösung zu finden, überfuhren die Polizisten einen entlaufenen Hund. Für den Verband eine klare Sache: Es gibt keine polizeirechtliche Rechtfertigung für den Einsatz, aber viele offene Fragen. Der Deutsche Tierschutzbund will die weiteren Ermittlungen abwarten, behält sich eine Anzeige wegen Verstoßes gegen Tierschutzgesetz vor.
In Hoisdorf (Kreis Stormarn), bei Hamburg wurde ein Australian Shepherd bei einem Polizeieinsatz getötet. Offenbar wurde er mit einem Dienstwagen der Landespolizei auf der Autobahn absichtlich überfahren. Das schleswig-holsteinische Landespolizeiamt hat daraufhin eine Schadenersatzforderung wegen Sachbeschädigung gegen eine Hundehalterin aus Hoisdorf geltend gemacht.
„Die Ankündigung, den Vorfall intern zu prüfen, begrüßen wir. Klar muss aber auch sein, dass das Verhalten Folgen haben muss. Die Tötung eines Tieres kann immer nur letztes Mittel sein und muss möglichst ohne weiteres Leid für das Tier und ohne weitere Gefährdungen erfolgen. Das war hier nicht der Fall”, fasst Thomas Schröder, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes, zusammen.
Für die Tierschützer ist nicht nachvollziehbar, warum das Überfahren des Hundes möglich war, nicht aber das gezielte Erschießen des Tieres. Grundsätzlich kann die Tötung eines Tiers gerechtfertigt sein um die Sicherheit von Autofahrern zu gewährleisten. Keinesfalls kann aber das gezielte Überfahren eines Tieres ein polizeirechtlich korrektes Vorgehen darstellen. Durch diesen provozierten Unfall hätten weitere Unfälle entstehen können. Zudem bestand die Gefahr, dass das Tier verletzt wird und weiter herumirrt in einem leidvollen Todeskampf. Zu prüfen ist auch, warum keine kurzfristige Sperrung der Autobahn zur Nachtzeit erfolgte.
Der Deutsche Tierschutzbund erwartet insbesondere Aufklärung, ob die Polizisten eigenständig oder auf Basis einer Dienstanweisung gehandelt haben. Dahinter steht die Frage, ob die Tötung durch Überfahren eines Hundes die „übliche Problemlösung” ist. „Wir erwarten gemeinsam mit unserem Landesverband Schleswig-Holstein eine klare, transparente und öffentliche Aufklärung durch die Dienstvorgesetzten. Falls das nicht zufriedenstellend erfolgt, bliebe nur die Anzeige”, so Schröder.
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